
Langzeitvermietung auf Mallorca
Viele Immobilieninteressenten entscheiden sich bewusst dazu, erst zu mieten, bevor sie ihre Traumimmobilie kaufen. Der Vorteil liegt auf der Hand – das Objekt kann in Ruhe und Sorgfalt nach Lage, Qualität und vor allem Alltagtauglichkeit ausgesucht werden. Oder aber es gilt einen gewissen Zeitraum zu überbrücken, bis das Eigenheim fertig gestellt ist.
Im Vergleich zu den nordeuropäischen Mietmärkten erscheint der mallorquinische Markt unübersichtlicher und das Preis-Qualitätsverhältnis steht häufig in keinem Verhältnis zueinander. Quadratmeterpreise lassen sich zuverlässig nur in der Hauptstadt Palma ermitteln, in anderen Gegenden – vor allem im Südwesten – sind Punkte wie Lage, Meerblick und luxuriöse Ausstattungsmerkmale ausschlaggebend für die Höhe des Mietzinses. Auch hier wird das Preisniveau durch Angebot und Nachfrage bestimmt und nicht selten werden Liebhaberpreise für so genannte Toplagen bezahlt. Leider hat dies dazu geführt, dass der Markt mit qualitativ fragwürdigen Immobilien zu exorbitanten Preisen überschwemmt wird. Hier gilt es nun den zeitraubenden Vorgang zu unternehmen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Eine Aufgabe, die eine professionelle Agentur für Ihre Kunden übernimmt.
Das spanische Mietgesetz LAU – ein Einblick
Erst das im November 1994 geänderte spanische Mietgesetz (Ley de Arrendamiento Urbano – LAU) ermöglichte eine Entwicklung des spanischen Mietmarktes. Eine Vermietung vor diesem Zeitpunkt glich häufig einer Enteignung des Eigentümers. Viele Spanier stehen daher einer Vermietung ihrer Immobilie nach wie vor skeptisch gegenüber – Grund weswegen insbesondere auf dem spanischen Festland viele Immobilien leer stehen.
Für den Wahlmallorquiner ist es wichtig zu wissen, dass das spanische Mietgesetz einige erhebliche Unterschiede zu den nordeuropäischen Mietgesetzen aufweist. Im Folgenden ein kurzer Überblick:
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