
Rechtliche Hinweise
- Immobilienmakler
Wählen Sie einen professionellen Immobilienmakler, der Ihnen hilft, Ihre Wunschimmobilie zu finden und Sie in allen rechtlich notwendigen Schritten unterstützt. - IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) Grundsteuer
Wenn Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben, sollten Sie Folgendes überprüfen:
- Ist der IBI (jährliche Grundsteuer) bezahlt, diese Auskunft erteilt Ihnen das Rathaus.
- Handelt es sich um einen Neubau, erfragen Sie vom Verkäufer die Neubauerklärung und die eventuell geänderte Grundstücksklassifizierung. Diese Unterlagen sind ausreichend, um die grundsteuerrelevanten Eintragungen zu überprüfen. - Überprüfen der Grundbuchdaten
Durch einen Auszug des Grundbuchregisters können Sie Auskünfte einholen über Belastungen wie zum Beispiel eingetragene Hypotheken. Kaufen Sie keine Immobilie ohne vorherige aktuelle Grundbucheinsicht. - Rechtsanwalt
Je nach Vertrag ist es unter Umständen empfehlenswert, einen in Mallorca ansässigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wir können Ihnen gerne einen Anwalt mit Erfahrung empfehlen. - Vertrag
Nachdem Sie die Immobilie mit privatschriftlichem Kaufvertrag und einer Anzahlung von 10% des Gesamtkaufpreises erworben haben, können Sie zu einem spanischen Notar gehen, um dort die notarielle Kaufurkunde zu unterzeichnen und den Restbetrag zu bezahlen. Sie können natürlich auch direkt zum Notar gehen. Vergewissern Sie sich, dass der Verkäufer die Immobilie frei von Belastungen, Mietern, etc. übergibt. Beide Parteien oder deren notariell Bevollmächtigten müssen Ihre Unterschrift vor dem Notar leisten. Danach kann der Eigentumsübergang im Grundbuch vermerkt werden. - Abgaben der Eigentümergemeinschaft
Versichern Sie sich, sofern es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, dass bis dato zu leistenden Abgaben, Instandhaltungskosten und Rücklagen bezahlt sind. Lassen Sie sich diese vom Verwalter bestätigen und in Kopie aushändigen. Erfragen Sie ebenso das letzte Protokoll der Eigentümerversammlung. - Kosten und Steuern
Nach spanischer Gesetzgebung und gemäß den Vereinbarungen gehen zu Lasten des Käufers:
- Mehrwertsteuer, wenn der Verkäufer Bauträger ist und es sich um einen Erstverkauf handelt (bei Wohnungen beträgt der Steuersatz 7%, bei Geschäftslokalen oder Baugrundstücken 16%), zusätzlich wird für Vermögensübertragungssteuer auf den Balearen 1% auf den Verkaufspreis erhoben. Wenn der Verkäufer kein Bauträger ist oder es sich nicht um einen Erstverkauf handelt, fällt die Vermögensübertragungssteuer an (7% auf den Verkaufspreis).
- Kosten für Grundbuchamt und Notar sowie gegebenenfalls Anwaltskosten, falls ein solcher hinzugezogen wurde.
Zu Lasten des Verkäufers gehen:
- Wertzuwachssteuer, denn dem Verkäufer kommt der erhöhte Katasterwert des Bodens zugute.
- Maklergebühr der Immobilienagentur (vom Verkaufspreis abzuziehen) sowie gegebenenfalls Anwaltskosten, falls ein solcher hinzugezogen wurde
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